Bäume auf den Acker – Brandenburg zahlt attraktive Zuschüsse für Agroforstsysteme

100 % Förderung der Pflanzkosten sind möglich.

Seit Sommer 2026 fördert das Land die Einrichtung streifenförmiger Agroforstsysteme auf Acker und Grünland. Lignovis plant Ihr System, unterstützt bei der Abstimmung mit den Behörden und begleitet den Antrag bei der ILB.

Zuschuss je ha GehölzstreifenFestbetrag
KurzumtriebErnte alle 3–5 Jahre1.566 €
Sträucherz. B. Haselnuss, Beerensträucher4.138 €
Bäume für Nahrungsmittel oder Stamm-/Wertholzinkl. Unterpflanzung mit Sträuchern5.271 €
Vielfaltsbonusab 5 Gehölzarten, je 10–30 % Anteil, min. 2 Arten je Streifen+ 1.820 €
Mindestens 2.500 €, höchstens 100.000 € je Empfänger (einmal in 5 Jahren). Bewilligung durch die ILB Potsdam, Antragstellung laufend.
Agroforstsystem Gut Märkisch Wilmersdorf aus der Luft
Legehennen im Agroforstsystem Bauckhof
3–5-jährige Pappelreihe neben Getreidestoppeln, Hof Schierholz
bis 7.091 €je ha Gehölzstreifen bei Baumsystemen mit Vielfaltsbonus
100.000 €Höchstzuschuss je Betrieb innerhalb von fünf Jahren
600 € jährlichje ha Gehölzfläche über die Öko-Regelung 3 – zusätzlich, bundesweit
31.12.2028Laufzeit der Richtlinie – Mittel sind begrenzt, Anträge laufend möglich

Drei erprobte Varianten, Bäume und Landwirtschaft auf einer Fläche zu verbinden

Gefördert werden Gehölzstreifen zwischen Acker- oder Grünlandstreifen (Alley Cropping). Welcher Ansatz passt, hängt von Ihrem Betrieb, Ihren Standorten und Ihrem Ziel ab – die Richtlinie unterscheidet drei Fördersätze.

Wertholz, Frucht & Nuss

Vogelkirsche, Walnuss, Esskastanie, Apfel, Speierling. Hohes Erlöspotenzial in der Direktvermarktung, aber hoher Planungsaufwand, Verbiss- und Bewässerungsschutz und lange Wartezeit bis zum ersten Ertrag.

Höchste Artenvielfalt – hier ist der Vielfaltsbonus am einfachsten zu erreichen

Kombination mit Pappeln als Pionier- und Schutzgehölz möglich

Sträucher zur Unterpflanzung sind im Fördersatz enthalten

Festbetrag je ha Gehölzstreifen5.271 €

Pappeln als Stammholz

Hochstämmige Pappeln – schnellwachsend, robust und auf den meisten Standorten ohne Bewässerung und mit geringem Schutzaufwand. Der Ansatz, den Lignovis seit über 15 Jahren mit Landwirten umsetzt.

Spürbare Wind- und Mikroklimawirkung schon nach 3 Jahren

Jährliche Holzzuwächse von 7–20 t Trockenmasse je ha Gehölzfläche

Erste Holzerlöse nach 6–8 Jahren, sägefähiges Stammholz nach 12–20 Jahren

Über 10 Sorten für unterschiedliche Böden und Nutzungsziele

Festbetrag je ha Gehölzstreifen5.271 €

Keine Neupflanzung nach der Ernte in bis zu 8-jährigen Zyklen – die Pappel treibt aus dem Wurzelstock wieder aus.

Kurzumtrieb

Energieholz in kurzen Zyklen von 3–5 Jahren. Sinnvoll für Standorte, die im Winter befahrbar sind, und für größere Projekte mit eigener Wärmenutzung oder Abnehmer für Hackschnitzel.

Ernte mit modifiziertem Feldhäcksler, jährliche Holzzuwächse von 7–20 t Trockenmasse je ha

Geringere Ökosystemwirkung durch die niedrige Wuchshöhe im Bestand

Für die Mindestförderung von 2.500 € sind mindestens 1,6 ha Gehölzstreifen nötig

Festbetrag je ha Gehölzstreifen1.566 €

Brandenburgs leichte, windexponierte Böden profitieren besonders

Gehölzstreifen bremsen den Wind über der Fläche, reduzieren Verdunstung und Winderosion auf sandigen Standorten und verbessern das Mikroklima für die Kultur dazwischen. Studien zeigen, dass Ackerkulturen zwischen Baumstreifen in Trockenjahren signifikant bessere Ergebnisse erzielen.

Vom Hackschnitzel bis zum Schälfurnier – das Holz bleibt Ihres

Pappelholz findet je nach Qualität und Umtriebszeit verschiedene Abnehmer: energetische Nutzung ab dem ersten Umtrieb, die Holzwerkstoffindustrie für OSB- und Spanplatten, bei Pflege und selektiver Durchforstung Sägeholz und hochwertiges Schälfurnier mit entsprechend höheren Erlösen je Festmeter.

Was Ihr Betrieb davon hat

Wind- und Erosionsschutz

Baumreihen senken die Windgeschwindigkeit und halten den Boden auf der Fläche

Stabilere Erträge

Kühleres Mikroklima und weniger Verdunstung – besonders in Trockenjahren

Tierwohl

Schatten, Struktur und Futterlaub für Geflügelausläufe und Weidetiere

Zusatzeinkommen

Holzverkauf ab Jahr 6–8 bei steigendem Bedarf an regionalem Holz

Wie viel Förderung kann ich in Brandenburg erwarten?

Der Zuschuss ist ein Festbetrag je Hektar Gehölzstreifen – er hängt nur von der Gehölzfläche und der Systemart ab, nicht von Ihren Rechnungen. Rechnen Sie eine erste Größenordnung durch; ein genaues Investitions- und Pflanzkonzept erstellt Lignovis für Ihre Flächen.

Förderrechner

Gehölzstreifen müssen 2 bis 40 % der Fläche einnehmen. Die Förderung ist auf 100.000 € je Empfänger gedeckelt und beträgt mindestens 2.500 €.

Gehölzart
Vielfaltsbonus
20 ha
15 %
Einmaliger Zuschuss (Festbetrag)
ÖR3 jährlich (600 €/ha Gehölzfläche)
Gehölzstreifen (ha)
Schätzung ohne Gewähr auf Basis der Agroforst-Richtlinie vom 04.05.2026 (Änderung 06.08.2026). Die ÖR3 läuft über den Agrarantrag und ist keine Leistung nach dieser Richtlinie.
600 €je ha Gehölzfläche
und Jahr

Öko-Regelung 3 – die jährliche Prämie für die Beibehaltung

Wer ein Agroforstsystem bewirtschaftet, kann über die Öko-Regelung Nr. 3 jährliche Zahlungen je Hektar Gehölzfläche beantragen. Die ÖR3 gilt bundesweit und läuft über den regulären Agrarantrag der 1. Säule – getrennt von der einmaligen Investitionsförderung des Landes.

Für die Fläche zwischen den Streifen laufen Direktzahlungen und weitere Öko-Regelungen wie bisher weiter.

Was die Richtlinie voraussetzt

Alle Voraussetzungen müssen bereits bei Antragseingang erfüllt sein – fehlende Unterlagen führen zur Ablehnung. Lignovis stellt die Unterlagen mit Ihnen zusammen.

Betrieb und Antrag

  • Landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 3 GAPDZV und Betriebsstätte im Land Brandenburg
  • Eigentumsnachweis – oder Einverständnis des Eigentümers plus Pachtvertrag, der die fünfjährige Zweckbindung abdeckt
  • Formgebundenes Investitionskonzept und Pflanzkonzept, positiv bestätigt durch die zuständige Landwirtschaftsbehörde (MLEUV, Referat 33)
  • Prüfung des Pflanzkonzepts durch die Untere Naturschutzbehörde (Ausschlusstatbestände nach Naturschutzrecht)
  • Bestätigung der Hausbank über die gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Antrag vollständig über das digitale Antragssystem der ILB
  • Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn: gepflanzt wird erst nach dem Bewilligungsbescheid

Gestaltung der Gehölzstreifen

  • Flächenanteil der Streifen an der Acker- oder Grünlandfläche: 2 bis 40 %
  • Mindestens zwei Streifen, weitestgehend durchgängig bestockt
  • Streifenbreite höchstens 25 m (auf der überwiegenden Länge)
  • Abstand zwischen zwei Streifen: mindestens 20 m, höchstens 100 m; zum Feldrand ebenfalls höchstens 100 m
  • Mindestens 20 m Abstand zu Waldrändern und zu Landschaftselementen nach § 19 GAP-KondV
  • Nur zugelassene Arten; für FoVG-Baumarten wie die Pappel ausschließlich forstlich zertifiziertes Vermehrungsgut

Pflichten nach der Bewilligung

  • Zweckbindung fünf Jahre ab Pflanzung – auch bei Eigentums- oder Besitzwechsel
  • Pflege- und Ersatzpflanzungspflicht: Ausfälle sind umgehend zu ersetzen; Dürre gilt nicht als höhere Gewalt
  • Auszahlung als Erstattung nach Auszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis und dokumentierter Konzeptumsetzung
  • Keine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dasselbe Vorhaben
  • Veröffentlichung auf der EU-Beihilfentransparenz-Website ab 10.000 € Zuschuss

Nicht förderfähig

  • Landankauf, Anwuchspflege, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen, laufende Betriebsausgaben
  • Flächen in Naturschutzgebieten und wertvolle Grünlandbiotope
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BNatSchG
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Zehn Gehölzarten nach Anlage 1 der Richtlinie (Negativliste):
Eschen-Ahorn Acer negundoSchmetterlingsstrauch Buddleja davidiiRot-Esche Fraxinus pennsylvanicaSpäte Traubenkirsche Prunus serotinaEssigbaum Rhus typhinaRobinie Robinia pseudoacaciaKartoffel-Rose Rosa rugosaSchneebeere Symphoricarpos albusRoteiche Quercus rubraBlauglockenbaum Paulownia tomentosa

Vom Grobkonzept zur Auszahlung – so läuft es ab

Anträge sind laufend möglich; die ILB entscheidet nach Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – deshalb lohnt sich ein früher, vollständiger Antrag.

Standortanalyse und Grobkonzept

Wir sichten Ihre Flächen, klären Ziel und Systemart und schätzen die Förderung. Für die ersten 10 Betriebe in Brandenburg kostenlos.

Lignovis

Investitions- und Pflanzkonzept

Formgebundene Konzepte nach GAPDZV, Bestätigung des Pflanzkonzepts durch die Landwirtschaftsbehörde.

Lignovis mit MLEUV

Naturschutz und Finanzierung

Einreichung des bestätigten Pflanzkonzepts bei der Unteren Naturschutzbehörde; Bestätigung der Gesamtfinanzierung durch Ihre Hausbank.

Sie, mit unserer Vorbereitung

Antrag bei der ILB

Vollständiger Antrag über das digitale Antragssystem – vor jedem Vorhabenbeginn.

Lignovis begleitet

Bewilligung, Pflanzung, Auszahlung

Nach dem Bescheid pflanzen wir gemeinsam. Der Zuschuss wird nach Verwendungsnachweis erstattet.

Lignovis + ILB

Je nach System deckt der Festbetrag bis zu 100 % der Planungs- und Pflanzkosten

Bei Pappel-Stammholzsystemen liegen Planung, Pflanzgut und Pflanzung häufig in der Größenordnung des Festbetrags von 5.271 € je ha Gehölzstreifen. Bei Wertholz sowie Frucht- und Nusssystemen mit Schutzmaßnahmen und Bewässerung deckt der Zuschuss einen Teil der Kosten – der Vielfaltsbonus hilft hier spürbar.

Was Landwirte in Brandenburg uns fragen

Ja. Die Acker- oder Grünlandfläche zwischen den Streifen bleibt vollständig nutzbar und beihilfefähig. Die Gehölzstreifen müssen zwischen 2 und 40 % der Fläche einnehmen; die Kultur dazwischen bewirtschaften Sie wie bisher.
Nein. Agroforstsysteme nach § 4 Abs. 2 GAPDZV sind landwirtschaftliche Fläche. Die Streifen gelten weder als Wald noch als Landschaftselement und unterliegen nicht dem Beseitigungsverbot für Landschaftselemente.
Nein. Anlage 1 der Agroforst-Richtlinie schließt zehn Arten aus, darunter Robinie, Roteiche, Eschen-Ahorn, Späte Traubenkirsche und Blauglockenbaum. Mit diesen Arten ist keine Förderung möglich – auch nicht als Beimischung. Pappel, Weide, Vogelkirsche, Walnuss und die meisten heimischen Arten sind zulässig.
Der Bonus wird gezahlt, wenn mindestens fünf verschiedene Gehölzarten mit je 10 bis 30 % Anteil gepflanzt werden und jeder Streifen mindestens zwei Arten enthält. Bei Baumsystemen steigt der Festbetrag damit auf 7.091 € je ha Gehölzstreifen. Ein reines Pappelsystem erfüllt die Bedingung nicht – ob eine Mischung für Ihren Standort und Ihr Ziel sinnvoll ist, prüfen wir im Grobkonzept.
Erst nach dem Bewilligungsbescheid der ILB. Gefördert werden nur Vorhaben, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden – dazu zählen auch Pflanzgutbestellungen mit Lieferauftrag. Planen Sie die Pflanzung deshalb in die Saison nach der Bewilligung.
Innerhalb der fünfjährigen Zweckbindung sind Ausfälle umgehend zu ersetzen und zu pflegen. Die Richtlinie erkennt schwere Wetterereignisse als höhere Gewalt an – Dürre gilt nicht als höhere Gewalt. Deshalb setzen wir bei der Sortenwahl auf standortangepasste, trockenheitstolerante Pappelsorten und planen Anwuchspflege ein, obwohl sie nicht förderfähig ist.
Die Richtlinie verlangt einen Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung, weil der Zuschuss erst nach der Pflanzung als Erstattung ausgezahlt wird. Die Bank bestätigt, dass Sie die Investition vorfinanzieren können – aus Eigenmitteln oder über einen Kredit. Lignovis liefert die Kostenaufstellung, die die Bank dafür braucht.
Nein. Pappeln treiben nach der Ernte aus dem Wurzelstock wieder aus, wenn sie innerhalb von 6–10 Jahren erfolgt. Alternativ wird selektiv durchforstet, sodass die besten Bäume zu sägefähigem Stammholz heranwachsen. Das Holz gehört Ihnen; Lignovis unterstützt bei Ernteverfahren und Vermarktung.
Mehrere Anträge sind möglich, der Höchstzuschuss von 100.000 € je Empfänger darf aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden. Jeder Antrag muss mindestens 2.500 € erreichen – bei Baumsystemen entspricht das etwa 0,48 ha Gehölzstreifen.
Lignovis bietet über 10 Pappelsorten für unterschiedliche Böden, Wasserverhältnisse und Nutzungsziele. Pappel unterliegt dem Forstvermehrungsgutgesetz – wir berücksichtigen die Anforderung an zertifiziertes Vermehrungsgut bei Sortenwahl und Beschaffung. Nach einer kurzen Standortanalyse empfehlen wir die passenden Sorten.

Lignovis Projektbeispiele

Über 100 Agroforst-Projekte mit Landwirten, mehr als 30 Millionen gepflanzte Bäume. Drei Beispiele aus der Praxis:

Märkisch Wilmersdorf / Trebbin

Ackerbau & Dauergrünland, ca. 100 ha

Pappelstreifen regenerieren den Sandboden, verbessern das Mikroklima und steigern das Tierwohl der Schottischen Hochlandrinder. Die Agroforstsysteme zur Erzeugung von Pappelstammholz wurden seit 2020 kontinuierlich erweitert.

Niederer Fläming

Ackerbau, ca. 40 ha

Alley Cropping mit Pappel-Stammholzsystemen in einer der trockensten Regionen Deutschlands zur Anpassung an Klimaextreme. Die Erfahrung zeigt eine deutliche Absenkung der Temperatur bei extremer Hitze im Agroforstsystem.

Perleberg

Ackerbau & Dauergrünland, ca. 100 ha

Agroforst mit Kurzumtrieb und Pappel-Stammholz als Alley Cropping. Ziele: Verbesserung des Mikroklimas und Reduktion des Bewässerungsbedarfs.

Agroforstsysteme in der Praxis

Ihre Ansprechpartner für Brandenburg

Unser Team verbindet Agrarwissenschaft, Forstwirtschaft und Projektmanagement – von der Standortanalyse über die Behördenabstimmung bis zur Pflanzung.

Michael Weitz

Michael Weitz

Inhaber & Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Agrarwirtschaft
20 Jahre Erfahrung in Holzanbau & Agroforst
Ken Dohrmann

Ken Dohrmann

Projektmanager Agroforst
M.Sc. Agrarwissenschaften
Beratung Agrarholz & Agroforst
Rohstoffversorgungskonzepte
Eric Baldermann

Eric Baldermann

Projektmanager Agroforst
M.Sc. Sustainable Int. Agriculture
B.Sc. Agrarwissenschaften
DeFAF Agroforst Akademie
Philipp Paeslack

Philipp Paeslack

Spezialist Nuss- & Fruchtsysteme
M.Sc. Integrated Natural Resource Management
Seit 2020 in der Agroforst-Beratung

Eindrücke aus dem Feld

Bilder aus Lignovis-Projekten in ganz Deutschland – von der Pflanzung bis zum gewachsenen System.

Pappeln und Ackerbau
Legehennen unter Pappeln
Hühner und Rinder im Agroforstsystem
Pappeln als Stammholz
Pappelernte im Winter mit Harvester
3–5-jährige Pappeln neben Getreide
Junge Pappeln im ersten Jahr
Vorher und nachher: Agroforstsystem
Alley Cropping aus der Luft

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Senden Sie uns Ihre Kontakt- und Flächendaten. Erstberatung und Grobkonzept sind für die ersten 10 Betriebe in Brandenburg kostenlos – Sie erhalten eine Einschätzung, welches System zu Ihren Flächen passt und mit welcher Förderung Sie rechnen können.

.kml / .kmz / .gpx, PDF, Bild oder Screenshot · max. 8 MB

Kein Spam, keine Weitergabe an Dritte. Erstberatung und Grobkonzept sind kostenlos.

Die Mittel der Richtlinie sind begrenzt – ein früher Antrag zählt

Die ILB entscheidet nach Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel, die Richtlinie läuft bis Ende 2028. Wer Konzept, Behördenbestätigung und Bankbestätigung früh beisammen hat, ist im Verfahren vorn.

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